In seiner Deckungsanfrage an den Rechtsschutzversicherer muss der VN seinen Rechtsschutzfall (hier: Zahlungsansprüche gegen einen KFZ-Hersteller wegen Abgasmanipulation) schlüssig und beweisbar darlegen, vgl. § 17 Abs. 1 (b) ARB 2010; § 128 VVG; § 3a ARB 2010 (zitiert werden im folgenden einheitlich die Harbauer ARB 2010). A. Problemstellung Die Entscheidung des Landgericht Berlin, Urteil vom 10. Februar 2022, Az: 4 O 155/21 beschäftigt sich insbesondere mit der Unterrichtungsobliegenheit...
Lesen Sie wie Fachanwalt Michael Graf seiner Mandantin hilft, die Kostendeckung eines Gerichtsverfahrens durch die Rechtsschutzversicherung durchzusetzen. In diesem Fall geht es um die gerichtliche Geltendmachung von Schäden, die unsere Mandantin bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten.