Ihre Rechtsschutzversicherung soll Sie im Ernstfall vor den Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung schützen. Lehnt der Versicherer jedoch die Deckungszusage ab, verzögert er die Entscheidung, begrenzt er den Kostenschutz oder verweigert er die Kostenübernahme, kann die Durchsetzung berechtigter Ansprüche erheblich erschwert werden.
Wir sind im Versicherungsrecht seit 2026 ausschließlich im Rechtsschutzversicherungsrecht tätig. Wir prüfen und vertreten Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten mit ihrer Rechtsschutzversicherung – insbesondere bei Deckungsablehnung, verweigertem Kostenschutz, nur teilweiser Deckungszusage, Problemen mit der Kostenerstattung, Stichentscheid, Schiedsgutachterverfahren und Deckungsklage.

Unsere Kanzlei ist schwerpunktmäßig im Medizinschadensrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht tätig. Auf unserer Hauptwebsite anwaltgraf.de informieren wir über unsere Arbeit für geschädigte Patientinnen und Patienten, Eltern geschädigter Kinder sowie schwer verletzte Menschen nach Behandlungsfehlern.
Aus diesen kostenintensiven Medizinschadensfällen hat sich unsere Spezialisierung im Rechtsschutzversicherungsrecht entwickelt. Gerade bei Arzthaftung, Geburtsschäden, Kindsschäden, schweren Personenschäden und selbständigen Beweisverfahren ist die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oft entscheidend.
Wir prüfen insbesondere:
☞ Rechtsschutzversicherung zahlt nicht.
☞ Rechtsschutzversicherung lehnt Deckung ab.
☞ Deckungszusage wird verweigert oder nur eingeschränkt erteilt.
☞ Kostenschutz wird gekürzt oder verzögert.
☞ Anwaltskosten, Gerichtskosten oder Sachverständigenkosten werden nicht übernommen.
☞ Der Versicherer beruft sich auf fehlende Erfolgsaussichten, Mutwilligkeit, Verjährung, Vorvertraglichkeit, Wartezeit, Risikoausschlüsse oder Obliegenheitsverletzungen.
☞ Es geht um Stichentscheid, Schiedsgutachterverfahren, § 128 VVG, ARB oder eine Deckungsklage gegen die Rechtsschutzversicherung.
Wir bearbeiten im Versicherungsrecht nur noch Streitigkeiten mit Rechtsschutzversicherern. Bitte stellen Sie daher nur dann eine Anfrage, wenn Ihr Anliegen Ihre Rechtsschutzversicherung betrifft.
Für eine erste Prüfung benötigen wir möglichst den Versicherungsschein, die ARB, Ihre Deckungsanfrage, das Ablehnungsschreiben der Rechtsschutzversicherung und eine kurze Information, für welches Ausgangsverfahren Kostenschutz begehrt wird.
