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Medizinrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 80.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 80.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte und das zuständige Pflegepersonal rund um den Eigriff des operativen Eingriffs vom 17.06.2019 eine korrekte Dichtigkeits- und Lagekontrolle der Drainagen durchgeführt und anschließend die Unregelmäßigkeiten des fehlenden Sogs und des gestörten Wundsekretabflusses richtig bewertet und sogleich entsprechende Befunde erhoben, so wäre die fehlerhafte Lage der Drainage erkannt worden und der Keimbefall hätte vermieden werden können bzw. es hätte frühzeitig eine prophylaktische adäquate Antibiotikatherapie eingeleitet werden können, sodass das schwere Infektionsgeschehen im linken Kniegelenk der Mandantin vermieden worden wäre. 

 

Ferner wäre es bei einer dem Facharztstandard entsprechend durchgeführten sorgfältigen Anästhesie nicht zu einer überlangen Nervenblockade von 40 (!) Stunden und zu einer Schädigung des Nervus femoralis gekommen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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