Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 60.000,00 Euro.
Durch die zeitlich erheblich verzögerte Einleitung der adäquaten HNO-ärztlichen Behandlung im Zeitraum vom 06.03.2019 bis zum 11.03.2019 und infolge der unterlassenen Behandlung der akuten Mittelohrentzündung der Mandantin konnte die Infektion ungehindert fortschreiten und sich zu einem Horner-Syndrom und einer Labyrinthitis entwickeln, die schließlich zur Mastoidektomie und fast zur vollständigen einseitigen Ertaubung der Mandantin führte.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!