Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 80.000,00 Euro.
Infolge der postoperativen Behandlungsfehler kam es zu einer Entzündung der Wirbelkörper, wodurch ein weiterer operativer Eingriff am 17.09.2018 und ein hiermit verbundener stationärer Aufenthalt vom 16.09.2018 bis zum 28.09.2018 erforderlich wurde.
Bei korrektem Vorgehen hätte bei adäquater Nachbehandlung der Femurfrakrur bzw. des Operationsgebiets eine Behandlung der beginnenden Spondylodiszitis frühzeitig mit Antibiotika behandelt und ein zweiter operativer Eingriff am 17.09.2018 verhindert werden können.
Die Mandantin könnte heute ein normales Leben führen und wäre körperlich nicht derart eingeschränkt.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!