Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 90.000,00 Euro.
Bei dem Facharztstandard entsprechender Klassifikation am Tag der Aufnahme im Jahr 2017 wäre es nicht zu den zwei Operationen innerhalb der folgenden Monate (August und Oktober) sowie zu der dann notwendigen Revisionsoperation gekommen. Es hätten bei fachgerechter Durchführung der bereits nicht indizierten Operationen im August und Oktober 2017 die schweren Folgen (v.a. die Verkennung der erfolglosen Infektsanierung, Revisionsoperation) verhindert werden können, mithin wäre eine irreparable Schädigung des linken Kniegelenks des Mandanten ausgeblieben. Auch die übrigen Fehlervorwürfe sind schadenskausal.
In solchen Fällen aus dem Bereich Medizinschaden ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!