Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unsere Mandantin in Höhe von 80.000,00 Euro.
Hätte der Behandler prä- und intraoperativ die Bildbefunde der MRT-Untersuchung hinreichend befundet, so hätte er den Meniskusriss ohne Weiteres erkannt. Er hätte anschließend den operativen Eingriff, wie mit der Mandantin besprochen, durchführen können und den Schaden beheben, mithin die Schmerzen der Mandantin adäquat behandeln können. Dies hätte der Mandantin einen langen und bis heute andauernden Leidensweg inklusive eines nunmehr notwendigen Revisionseingriffs erspart.
Wäre jedoch zumindest im Rahmen der Nachuntersuchung eine Kontroll-MRT durchgeführt worden, so hätte sich unmittelbar nach der Operation der Meniskusschaden erneut gezeigt, sodass eine frühzeitige Revisionsoperation hätte durchgeührt werden können. Eine weitere und zunehmende Schädigung sowie die infolge der Schonhaltung entstandenen massiven Schmerzen auch im rechten Knie hätten mithin verhindert werden können.
In solchen Fällen aus dem Bereich Behandlungsfehler ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!