Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unsere Mandantin in Höhe von 60.000,00 Euro.
Hätte der behandelnde Gynäkologe im Rahmen der regelmäßigen Kontrolluntersuchungen in der Schwangerschaftsvorsorge sorgfältig und dem Facharztstandard entsprechend die jeweiligen Untersuchungen (v.a Blutdruckkontrolle, Eiweißkontrolle im Urin, Gewichtskontrolle) durchgeführt und insbesondere die auffällige und abnormale Gewichtszunahme und die zunehmenden Ödeme der Mandantin ernst genommen, so hätte durch eine entsprechende und insbesondere frühzeitige Behandlung die schwere, lebensbedrohliche Präeklampsie verhindert werden können und eine Frühgeburt mit den gravierenden Folgeschäden für die Tochter der Mandantin abgewendet bzw. bei adäquater Behandlung die Geburt so lange wie möglich hinausgezögert werden können.
In solchen Fällen aus dem Bereich Arzthaftung ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!