Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Unfall fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 120.000,00 Euro.
Das objektiv sorgfaltspflichtwidrige Verhalten des Schädigers hat zu dem bedauerlichen und für den Schädiger subjektiv vorhersehbaren und vermeidbaren Sturz unseres Mandanten am 29.09.2019 geführt.
Infolge des Sturzes erlitt der Geschädigte eine Deckplattenimpressionsfrakur LWK 1, welche noch am Schadentag operativ versorgt werden musste. Im weiteren Verlauf traten sodann schwerwiegende Komplikationen auf. Unser Mandant musste am 05.11.2019 im Universitäts-Herzzentrum Bad Krozingen am offenen Herzen operiert werden. Unser Mandant erlitt infolge der Schädigung einen massiven Dauerschaden.
Das fahrlässige Verhalten des Schädigers am Schadentag machte unseren zuvor rüstigen und lebensfrohen Mandanten, der tägliche Spaziergänge mit seinem Hund unternahm und sich selbständig versorgen konnte, zum schweren Pflegefall (!). Bis heute befindet sich der Geschädigte aufgrund der sturzbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen in ärztlicher Behandlung.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!