Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 145.000,00 Euro.
Hätte der Anspruchsgegner vor der Herstellung seines Destillats überprüft, ob es sich um Industrie- oder Lebensmittelalkohol handelt und hätte er nach dem Brennprozess den Methanolgehalt in dem Destillat gemessen, so wäre es bei unserem Mandanten (und anderen Gästen) nicht zu einer lebensbedrohlichen schweren Methanolvergiftung mit den erheblichen Dauerschäden gekommen.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!