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Unerkannter Lungenkrebs - Patient verstirbt.

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Der Patient stellte sich beim ärztlichen Notdienst der eines Klinikums vor, da er über Husten, Atemprobleme, Schlaflosigkeit, Appetitlosigkeit, schneller Gewichtsabnahme, Fieber, Übelkeit und Erbrechen sowie Schüttelfrost klagte. Er wurde jedoch am selben Tag nachhause geschickt, da seine Beschwerden wohl „nichts ernsthaftes“ seien.

 

Kurze Zeit später befand er sich dann doch in stationärer Behandlung der Klinik der Anspruchsgegner, wobei er bis zur wirklichen Aufnahme stundenlang warten musste, während sein Zustand schon sehr schlecht war. 

Gravierende Befunderhebungsfehler.

Obwohl die Symptome Husten in Verbindung mit Atemproblemen und unbeabsichtigter Gewichtsabnahme (oft kamen auch Brustschmerzen dazu) ein Warnzeichen für Lungenkrebs darstellen und der Patient Raucher war, wurde nicht weiter untersucht. Als Diagnose wurde eine Lungenentzündung und Gallensteine festgestellt. 

 

Die Klinik war zu diesem Zeitpunkt scheinbar personell schlecht besetzt, weshalb der Patient vermutlich nur oberflächlich untersucht wurde.

 

Knapp eine Woche nach seiner stationären Aufnahme wurde der Patient dann aus dem Krankenhaus entlassen, obwohl es ihm nicht wesentlich besser ging. Eine weitergehende Befunderhebung (z.B. ein erneutes Kontrollröntgen) wegen seiner Lungenentzündung, bei dem der Lungenkrebs hätte entdeckt werden können, fand nicht statt.

 

Nach seiner Entlassung besserte sich der Husten nicht. 

 

Fünf Monate später wurde dem Patienten aufgrund von einer Angina pectoris CCS II und Ischämie nach einer Herzkatheteruntersuchung in einem anderen Klinikum sein 7. Stent eingesetzt. 

 

Nach knapp 6 Monaten hatte sich sein Husten und auch sein allgemeiner Gesundheitszustand nicht gebessert, weshalb er durch seinen Hausarzt an eine Lungenspezialistin überwiesen wurde.

 

Endlich wurde von dieser Spezialistin ein Röntgen und MRT in einer Radiologischen Gemeinschaftspraxis veranlasst. Zunächst wurde hier nichts Auffälliges gefunden und auch der alljährliche Urlaub in die Türkei wurde ihm erlaubt.

Patient verstirbt.

Nach 2-3 Tagen meldete sich die Lungenspezialistin plötzlich per Anruf auf die Mailbox, dass er sich umgehend in der Praxis melden bzw. erscheinen soll, da anhand der Bilder/Blutwerte doch etwas Auffälliges gefunden wurde. Daraufhin wurde der Patient in eine Thorax-Klinik wegen Verdachts auf Bronchialkarzinom überwiesen. Ein schleichend beginnender Stimmverlust machte sich gleichzeitig bemerkbar.

 

Ein halbes Jahr nachdem der Patient sich erstmals wegen der Beschwerden bei einem Arzt vorgestellt hatte, fand die Bronchoskopie in Vollnarkose trotz Risiko statt. Kurz darauf wurde dem Patienten dann mitgeteilt, dass er an Lungenkrebs im Endstadium leidet. Es begann die Chemotherapie mit einer Lebenserwartung von 12 - 14 Monaten - ohne Chemotherapie wären es eventuell nur noch 3 - 4 Monate gewesen. 

 

Letztlich verstarb der Patient nach 16 Monaten Chemotherapie und langem Leidensweg.

 

Unsere Mandanten, die Erbengemeinschaft des verstorbenen Patienten, leiden seither an den psychischen Folgen und extremen Auswirkungen auf ihr alltägliches Leben. Der Verlust ihres Ehemanns und Vaters ist sehr schwerwiegend, wodurch sie seit dem Vorfall ihren Berufen, Hobbies und Reisen nicht mehr (ganz) nachgehen können.

Wir beantragen ein MDK-Gutachten.

Wir beantragen nun die Durchführung eines MDK-Gutachtenverfahrens zwecks Prüfung auf Behandlungs-/Aufklärungsfehler durch einen Facharzt des der streitigen Behandlung entsprechenden Fachgebiets. Unsere Mandantschaft hat vorliegend Anspruch auf Schadensersatz aus einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung.

 

Sodann streben wir die außergerichtliche Regulierung der Ansprüche unserer Mandantscaft an. So vermeiden wir die lange Dauer und die hohen Kosten eines Gerichtsprozesses. 


Für weitere Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Patientenanwälte sehr gerne mit Rat zur Seite. Es grüßt Sie herzlich...

… Ihr Michael Graf, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

 

 www.versicherungsrechtoffenburg.de

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