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Kind erleidet schweren Gesundheitsschaden bei Verkehrsunfall - Wir fordern Schmerzensgeld.

Patientenschutz pur!
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In diesem Fall geht es um einen Verkehrsunfall, der sich beim Ausparken eines PKWs ereignete. Für unseren Mandanten hatte dieser Unfall schwerwiegenden gesundheitliche Folgen. Bis heute leidet er unter den durch den Unfall verursachten Beeinträchtigungen. Für unseren Mandanten fordern wir Schmerzensgeld und Schadensersatz

Ausgeprägtes Extremitätentrauma nach Verkehrsunfall.

Zum Zeitpunkt des Unfalls war unser Mandant 6 Jahre alt. Der Unfallverursacher überrollte die Füße unseres Mandanten beim Ausparken seines PKWs. Unser Mandant erlitt schwerste Verletzungen an seinem rechten Fuß. 

 

Die beim Unfall anwesende Großmutter unseres Mandanten alarmierte umgehend den Notarzt. Dieser stabilisierte den Kreislauf unseres Mandanten und verabreichte ihm eine Analogsedierung (Bewusstsein behalten und trotzdem Schmerzen nicht wahrnehmen). So war ein Transport in das städtische Klinikum möglich. 

 

Im Schockraum des Klinikums führten die Ärzte eine CT-Angiographie des Beckens und der Beingefäße durch. Die Untersuchung zeigte ein ausgeprägter Extremitätentrauma am rechten Fuß unseres Mandanten. Unter anderem lag ein offener Trümmerbruch des Mittelfußes, eine Fersenfraktur mit großflächiger Décollementverletzung (Décollementverletzungen entstehen durch Gewalteinwirkung tangentialer Schwerkräfte. Dabei werden Haut und Unterhaut von der Muskelfaszie abgelöst), ein Bruch des Keilbeins, ein Bruch des Sprungbeins, sowie ein Sehnenabriss des Schienbeinmuskels vor. 

Chirurgische Rekonstruktion notwendig.

Aufgrund der Schwere der Verletzungen war eine umgehende chirurgische Rekonstruktion des rechten Fußes indiziert. Der Eingriff fand noch am selben Tag statt. Unser Mandant wurde stationär aufgenommen. Erst 16 Tage nach der Operation konnte er entlassen werden. 

Während des stationären Aufenthaltes war unser Mandant auf einen Rollstuhl angewiesen. Eine Mobilisierung mit Gehstöcken war aus medizinischer Sicht nicht möglich, da es sich bei den Verletzungen unseres Mandanten auch um besonders kritische Weichteilsverletzungen handelte. 

 

Deshalb durfte unser Mandant seinen Fuß ganze 5 Wochen lang gar nicht belasten. Erst ab Woche sechs war eine leichte Belastung von 15 Kilogramm möglich. 

 

Der Heilungsverlauf erforderte eine Reihe an medizinischen Nachbehandlungen. Nach dem Eingriff musste der Vater unseres Mandanten die Wunde seines Sohnes täglich säubern und desinfizieren. Auch war es täglich erforderlich, einen neuen Verband anzulegen und die Wunde zu kontrollieren

 

Unser Mandant litt postoperativ an starken Panikanfällen und erheblichen Schmerzattacken. Nur starke Schmerzmittel konnten die Attacken lindern. Während des stationären Klinik-Aufenthaltes musste unser Mandant sogar mit Morphin-Infusionen sediert werden. 

Ungefähr drei Monate nach der operativen Rekonstruktion des geschädigten Fußes erfolgte ein weiterer Eingriff: Die 3 im Zuge des ersten Eingriffes eingesetzten „K-Drähte“ mussten unter Vollnarkose entfernt werden. Auch dieser zweite Eingriff hatte einen stationären Aufenthalt zur Folge, wenn auch nur kurz. 

Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Aufgrund des Verkehrsunfalles stehen unserem Mandanten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Als Halter und Fahrer des in den Unfall verwickelten PKWs haftet der Anspruchsgegner als Unfallverursacher nach §§ 7 I, 18 I StVG, und nach Deliktsrecht

 

Vorliegend spricht bereits der Anscheinsbeweis für die alleinige Verursachung des Unfalles durch den Fahrer des PKWs. Denn nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass die hier eingetretenen Gesundheitsschäden bei derartigen Geschehensabläufen - dem Überrollen der Füße mit einem PKW - nicht nur ausnahmsweise, sondern in der Regel eintreten. Auch ist zu betonen, dass der Fahrer des PKWs vorwärts ausparkte, unseren Mandanten also gut sehen konnte. Es obliegt nun dem Anspruchsgegner, diesen Beweis zu erschüttern. 

 

Der Fahrer des PKWs hat außerdem gegen § 10 StVO verstoßen. Danach hat jeder, der vom Fahrbahnrand anfahren will sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dieses Rücksichtnahmegebot wurde vorliegend eindeutig nicht beachtet. Bei Beachtung dieses Gebots und der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt wäre der Verkehrsunfall vermeiden worden. 

 

Für unseren Mandanten fordern wir ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 30.000 Euro. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist vor allem zu beachten, welch enorme Belastung die operativen Eingriffe und Nachbehandlungen für die Gesundheit und die Psyche des damals 6-Jährigen waren. Auch ist zu berücksichtigen, dass unser Mandant bis heute unter den Unfallfolgen leidet. So kann er immer noch nicht lange und viel Laufen. Sport zu betreiben ist für unseren Mandanten undenkbar geworden. Auch hat unser Mandant eine Angst vor Ärzten entwickelt, die die regelmäßigen Arztbesuche deutlich erschweren. 

 

Auch für den unserem Mandanten entstandenen und künftig noch entstehenden Haushaltsführungsschaden ist der Unfallverursacher ersatzpflichtig. Des Weiteren muss der Unfallverursacher vollständig für die Heilungskosten unseres Mandanten aufkommen. 


Für weitere Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Patientenanwälte sehr gerne mit Rat zur Seite. Es grüßt Sie herzlich...

… Ihr Michael Graf, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

 

 

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