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Fehlerhafte orthopädische Behandlung - Wir fordern ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 80.000 Euro.

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Behandlungsfehler eines Orthopäden.

Unsere Mandantin erlitt bei einer Wanderung einen Unfall. Sie rutschte aus und knickte dabei mit dem linken Fuß um. In der Notaufnahme des nahegelegenen Universitätsklinikums wurde ein Röntgenbild des linken oberen Sprunggelenks über zwei Ebenen angefertigt. Die Ärzte konnten darauf eine akute Außenbandzerrung erkennen. Das betroffene Bein unserer Mandantin wurde versorgt (Schiene, Kühlung und Schmerzmittel). Die Ärzte empfahlen, weitere diagnostische Maßnahmen durchführen zu lassen, sollten die Beschwerden andauern. 

Da auch in den darauffolgenden Wochen starke Schmerzen auftraten, weshalb unserer Mandantin das Laufen fast unmöglich war, besuchte sie einen niedergelassenen Facharzt für Orthopädie. Anstatt eigene Diagnosemaßnahmen durchzuführen, verließ sich dieser lediglich auf die vom Klinikum gefertigten Röntgenbilder. Er bestätigte die Diagnose der Außenbandzerrung und versprach unserer Mandantin baldige Besserung. Auch auf die Bitten unserer Mandantin, weitere Untersuchungen wie beispielsweise einen MRT oder eine Sonographie durchzuführen, ging der Facharzt nicht ein - im Gegenteil: er ermutigte unsere Mandantin dazu, sich wieder sportlich zu betätigen. Diesem Rat vertraute unsere Mandantin. 

Nachdem kurzzeitig eine leichte Besserung eingetreten war, begannen die Beschwerden immer schlimmer zu werden. Auch jetzt hielt der Facharzt weitere Untersuchungen nicht für notwendig. Er erteilte unserer Mandantin lediglich den Rat, das Sprunggelenk nochmals ein wenig zu schonen. 

Unsere Mandantin entschloss sich, den Orthopäden zu wechseln. Sie stellte sich bei einem Facharzt für Orthopädie und Sportmedizin vor. Auch dieser hielt das Anfertigen neuer Röntgenbilder für überflüssig, diagnostizierte jedoch einen Außenbandriss, nicht lediglich eine Zerrung. Daraufhin legte er unserer Mandantin einen Zinkleimverband an. 

Während eines Aufenthalts in ihrem Heimatland Spanien ließ sich unsere Mandantin von einem weiteren Arzt untersuchen. Mittels einer Sonographie stellte dieser ebenfalls einen Außenbandriss, sowie eine Gelenkentzündung fest. 

Diese Befunde teilte unsere Mandantin dem Fachart für Sportmedizin - ihrem neuen Orthopäden - mit. In der betreffenden E-mail fragte sie zugleich nach Operationsmöglichkeiten, insbesondere einer Arthroskopie (Methode der minimalinvasiven Behandlung von Gelenken über kleine Arthrotomien). Als Antwort erhielt sie die Standard Floskel, dass bei einer Außenbandverletzung grundsätzlich keine Indikation für eine Operation bestehe. Auf die besondere Situation unserer Mandantin, der der Erhalt ihrer sportlichen Leistungsfähigkeit sehr wichtig war, ging der Arzt nicht ein. 

Verzögerte Heilung durch ärztliches Fehlverhalten.

Auf weiteres Drängen hin, überwies der Arzt unsere Mandantin schließlich doch zu einer MRT-Untersuchung an eine andere Praxis. Die Untersuchung ergab, dass auch eine gespaltene Peronealsehne die Ursache der Beschwerden sein könnte (nach wie vor aber auch ein Außenabendriss in Betracht komme). Trotz dieses neuen Befundes ergriff der Facharzt für Sportmedizin keinerlei weitere Maßnahmen. Er hielt ein sogenanntes „Impingement“ (eine Blockade im Sprunggelenk) für die Ursache der Beschwerden. Eine zweite MRT-Untersuchung ergab dann, dass zweierlei Läsionen vorlagen: Eine „subtotale Ruptur des LFC Bandes, sowie eine Partialruptur des LFTA Bandes“. Anhaltspunkte für ein Impingement bestanden danach nicht. Dennoch beharrte der beklagte Arzt auf dem Fortführen der konservativen Behandlung. Eine minimalinvasive Operation zog er immer noch nicht in Betracht. 

Als belastungsbedingte Beschwerden hinzukamen, verschrieb er unserer Mandantin eine Physiotherapie. Die Schmerzen wurden kontinuierlich schlimmer. 

In Spanien schließlich, stellten die dortigen Ärzte unserer Mandantin eine chronische Teilruptur des LFTA Bandes fest. Auch sie erkannten keinerlei Anhaltspunkte für eine Blockade. 

In Folge der Gangunsicherheiten, unter denen unsere Mandantin wegen der Beschwerden mit ihrem linken Bein litt, stürzte sie erneut. Bei diesem Sturz verletzte sie ihr rechtes Sprunggelenk. In einer spanischen Fachklinik fad daraufhin eine Vielzahl an Untersuchungen an beiden Sprunggelenken statt. 

Während im rechten Sprunggelenk eine Ruptur der Bänder LFTA und LFC diagnostiziert wurde, vermuteten die Ärzte als Ursache der Beschwerden im linken Fuß eine unzureichende und verspätete Rehabilitation. Man diagnostizierte sekundäre reparative Veränderungen der Bänder. 

Bei einem weiteren MRT stellten die Ärzte der Fachklinik eine Verletzung des Syndesmosebands und ein Peroneal-Sehnenspaltsyndrom fest. Bei letzterem handelt es sich um einen Längsriss innerhalb der kurzen Peronealsehne, wodurch die dahinter verlaufende lange Peroneussehne im weiteren Verlauf an der gerissenen kurzen Peroneussehne scheuert und ein chronisches Schmerzsndrom entsteht. Es bestätigte sich, was bei dem ersten in Deutschland durchgeführten MRT vermutet wurde, und worauf der unsere Mandantin betreuende Facharzt nicht eingegangen war. Die spanischen Ärzte erklärten unserer Mandantin, dass ihr Fuß hätte operiert werden müssen. Mittlerweile sei eine solche OP aufgrund verschiedener Verwachsungen nicht mehr möglich. 

Die verzögerte und unzureichende Rehabilitation des linken Sprunggelenks schädigte unsere Mandantin irreversibel. Ursache dafür ist die fehlerhafte Behandlung durch den niedergelassenen Facharzt für Orthopädie und Sportmedizin, sowie durch den ersten niedergelassenen Behandler.

Es erscheint unverständlich, warum die medizinisch gebotene weitere Abklärung der Beschwerden so lange nicht erfolgte. Auch wurde der Riß im Außenband, sowie die hinzutretende Begleitverletzung lange Zeit von beiden Ärzten übersehen. Eine entsprechende Rehabilitation war so nicht möglich. Diese Behandlungsfehler, die als grob zu bewerten sind, verursachten die Instabilität bei der Fortbewegung, und damit schließlich die Schädigung des anderen, rechten Sprunggelenks.

Wir fordern Schmerzensgeld.

Unsere Mandantin leidet behandlungsfehlerbedingt mittlerweile an Sehnen- und Gelenkentzündungen. In der Zwischenzeit trat ein Bandscheibenleiden, sowie eine Bandscheibenprotrusion (Vorwölbung des Anulus fibrosus) hinzu. Unsere Mandantin ist mithin gravierend in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Permanent erleidet sie starke Schmerzen. In ihrem alltäglichen Leben ist unsere Mandantin enorm eingeschränkt. Insbesondere ihre unsichere berufliche Zukunft und die hiermit verbundenen finanziellen Sorgen belasten unsere Mandantin enorm. Es liegt ein Dauerschaden mit Verschlechterungstendenz vor, der ohne die Behandlungs- und Aufklärungsfehler so nie eingetreten wäre. Dabei sind sowohl dem ersten niedergelassenen Orthopäden, als auch dem Facharzt für Sportmedizin jeweils mehrere Fehler vorzuwerfen. Wir fordern ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 80.000 Euro. Zudem bestehen wir auf den Ersatz, der unserer Mandantin in Folge der Behandlungsfehler bereits entstandenen und noch entstehenden materiellen und immateriellen Schäden (Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden etc.).


Für weitere Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Patientenanwälte sehr gerne mit Rat zur Seite. Es grüßt Sie herzlich...

… Ihr Michael Graf, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

 

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